Vor einigen Jahren – im November 2019 – hatte der bayerische Landtag eine Änderung in
der Bestattungsverordnung beschlossen. Konkret handelt es sich hierbei um die
Einführung einer verpflichtenden zweiten Leichenschau vor Feuerbestattungen. Diese
sollte bereits seit einiger Zeit in Kraft sein, wurde aber in der Umsetzung
wiederholt verschoben, was nicht zuletzt auf den enormen bürokratischen und
organisatorischen Aufwand zurückzuführen ist. Seit dem 1. April 2025 gilt diese
Änderung nun.
Für uns Junge Liberale Oberpfalz stellt eine verpflichtende zweite Leichenschau einen
unverhältnismäßigen und freiheitsfeindlichen Eingriff in das Leben von
Hinterbliebenen dar, die ohnehin bereits Trauer zu bewältigen haben.
Anstatt gezielt auf Risikofälle von Gewaltverbrechen einzugehen, wird flächendeckend
ein bürokratischer Mechanismus etabliert, der hohe Kosten verursacht, Ressourcen und
Personal bindet und das Vertrauen zwischen Bürger und Staat tiefgehend beschädigt. In
einer liberalen Gesellschaft darf nicht der Ausnahmefall zur Regel gemacht werden –
und schon gar nicht auf dem Rücken trauernder Angehöriger.
Die zweite Leichenschau mag mit dem löblichen Argument der Kriminalitätsprävention
eingeführt worden sein. Doch der tatsächliche Nutzen ist weder ausreichend belegt
noch in irgendeiner Form verhältnismäßig. Vielmehr entstehen hierdurch neue Hürden
für Familien, gerade in den ländlichen Regionen Bayerns, wo medizinisches Personal
ohnehin bereits knapp ist. Darüber hinaus ist auch mit einem weiteren Anstieg der
Bestattungskosten zu rechnen – in einem Bereich, der schon heute für viele Menschen
nur schwer finanzierbar ist.
Eine liberale Politik vertraut den Menschen und nicht der pauschalen Kontrolle. Wir
wollen keine Gesellschaft, in der jeder Todesfall zum Fall für die Staatsmedizin
wird.
Wir Junge Liberale Oberpfalz fordern deshalb:
- Die vollständige Rücknahme der kürzlichen Einführung einer verpflichtenden
zweiten Leichenschau in Bayern zum 1. April 2025. - Die Abschaffung bzw. Rücknahme aller entsprechenden Vorbereitungsmaßnahmen in
Verwaltung und Krematorien. - Den Erhalt der bisherigen Regelung mit einfacher Leichenschau und ärztlicher
Meldepflicht bei Verdachtsmomenten.